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Erklärung zur Hausratversicherung




Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch

* Feuer
* Einbruchdiebstahl
* Raub
* Vandalismus
* Leitungswasser
* Sturm (ab Windstärke 8) und
* Hagel

verursacht werden.

Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck. Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge.

Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, sind von der Versicherung ausgenommen:

* Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
* Kurzschluß an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
* Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
* Niederschläge, Grund- und Hochwasser
* Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
* Kriegsereignisse

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben.

TIPP:

Bei Umzug doppelt versichert:
Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: Bei einem Umzug sind Mobiliar und Inventar grundsätzlich sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung durch eine vorhandene Hausratversicherung abgesichert. Dieser doppelte Schutz (für einfach Prämie) gilt allerdings nur für die Dauer von maximal 2 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über.












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